Kinderarztpraxis Dr. Marlies Springer & Dr. Helga Südfeld

Unser Impfregime

Unser Ziel ist es, Ihnen die für Deutschland empfohlenen Impfungen für Kinder und Jugendliche vorzustellen und Sie dahingehend zu beraten, Ihr Kind vor den wichtigsten Infektionskrankheiten zu schützen. Die Richtlinien werden von der ständigen Impfkommission am Robert Koch Institut (kurz STIKO) herausgegeben. Informationsmaterial zu den einzelnen Erkrankungen und den Impfungen stellen wir Ihnen zur Verfügung.

Selbstverständlich bleibt die Entscheidung bei Ihnen, welche Impfungen Sie bei Ihrem Kind vornehmen lassen.

Bitte bringen Sie zum vereinbarten Impftermin den Impfausweis des Kindes mit. Gern überprüfen wir auch Ihren Impfstatus.

Die jährliche Grippeschutzimpfung wird für Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen z.B. der Atemorgane und des Herzens empfohlen. Liegt eine solche Erkrankung bei Ihrem Kind vor, so übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Sollten Sie die Grippeschutzimpfung wünschen, Ihr Kind jedoch nicht an einer chronischen Erkrankung leiden, müssen Sie die Kosten für die Impfung selber tragen.

Auf Wunsch führen wir auch die Impfung gegen Meningokokken der Gruppe B bei Ihrem Kind durch. Diese Impfung ist noch nicht in die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) aufgenommen worden, aber für Deutschland zugelassen. Meningokokken verursachen eine bakterielle Infektion, die zwar selten auftritt, aber schwerwiegende Erkrankungen wie Blutvergiftung, Hirnhautentzündung und neurologische Folgeschäden auslösen kann. Bisher sind Nebenwirkungen, die auch für andere Impfungen typisch sind, wie z.B. Fieber, verstärkte Lokalreaktionen an der Einstichstelle oder Unruhe bekannt. Nicht jede Meningokokkenerkrankung kann durch die Impfung verhindert werden. Vor der Impfung werden Sie selbstverständlich umfassend beraten. Wenn Sie Interesse an dieser Impfung haben, wenden Sie sich bitte vorab schriftlich an Ihre Krankenkasse, ob und wieviel der Kosten übernommen werden. Der Impfstoff wird dann privat rezeptiert und wenn möglich Impfstoff und Impfleistung von Ihrer Krankenkasse zurück erstattet.

Reiseschutzimpfungen können Sie in der Regel ebenfalls bei uns durchführen lassen. Aufgrund der hohen Nachfrage vor den Ferien bitten wir Sie, den Impftermin rechtzeitig zu vereinbaren. Falls die Impfungen bei uns nicht durchführbar sind, nennen wir Ihnen eine Alternativadresse. In der Regel müssen die Kosten von den Patienten bzw. den Eltern selber getragen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen. Fragen Sie hierzu Ihre Krankenkasse. Bei Reisen in ein Hochrisikogebiet für FSME Erkrankung – übertragen durch Zecken – wird eine Impfung angeraten. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn es sich um eine Reise innerhalb Deutschlands handelt. Die Risikogebiete können Sie im Internet unter: www.zecken.de einsehen.